Telemediengesetz (TMG) vom 26. Februar 2007 in Kraft
Das Telemediengesetz setzt die Schwelle der vorgeschriebenen Informationen für kommerzielle Internetangebote höher.
Künftig muss völlig klar gelegt werden, wer der Herausgeber eines Angebotes oder der Absender einer
E-Mail ist.
Kommerzielle Anbieter haben mehr Angaben zu machen als früher. Solche Angaben müssen künftig auch auch kommerziellen
E-Mails stehen.
Wollen wir hoffen, dass sich die Spammer daran halten. :-)
Kommerzielle Anbieter sollten eine Datenschutz-Erklärung deutlich sichtbar hinterlegen.
Stand: 26.01.08